AMG Styling 2 Gutachten für H Kennzeichen "zu jung"

  • Hallo zusammen,


    da der Zeitpunkt für ein H Kennzeichen für meinen 230 TE MOPF 1 gekommen ist (EZ 04/91) dachte ich "OK, neue 225/45er Reifen auf meine 95'er AMG Styling 2 Felgen (202 400 02 02) Gutachten hier aus dem Forum ausgedruckt und beigelegt und ab zum Gutachter - was soll schon schief gehen?"


    Leider ergab die §23-Begutachtung, dass das Teilegutachten mehr als 10 Jahre nach EZ erstellt wurde (09/01). Erst mit den Gullydeckelfelgen wurden die Anforderungen erfüllt und das Gutachten erstellt.


    Habt ihr Tipps, was ich machen kann um diese Rad/Reifenkombination legal mit H Kennzeichen fahren zu können?


    Grüße aus der Voreifel
    Nokion

  • Hallo Nokion


    das würde mich auch sehr ärgern. Fahre ebenfalls die AMG Styling zwei auf meinem Cabrio (300CE-24V, Baujahr 1992) und würde damit im kommenden Jahr ebenfalls das H-Gutachten machen lassen.


    Liegt es an der Bescheinigung für die Felgen die du vorgelegt hast? Hoffe, dass hier jemand eine Lösung für das Problem hat. Ich hatte nicht geplant, mir noch neue Felgen für das H-Kennzeichen zu kaufen. Die Stryling 2 gefallen mir nach wie vor sehr gut.


    Viele Grüsse
    Thomas

  • Hallo Tho,


    Genau. Das Gutachtendatum 09/2001 war für den Prüfer entscheidend. Du bist mit deinem 1992'er nicht betroffen, da das Gutachten ja innerhalb des Zeitraums von EZ +10 Jahre liegt. Mir fehlen 5 Monate :(
    Das bedeutet - wenn mein W124 im Oktober 1991 zugelassen worden wäre - hätte es keine Probleme beim eintragen gegeben STOP - zu viel Konjunktiv


    Viele Grüße
    Nokion

  • Welche Felgenbreite/ET ist das?


    Wenn sie aus 95 sind, muss es doch auch ältere Gutachten geben. Vieleicht mal bei DAI nachfragen?


    Ich habe bei mir die 2024000302 in 7.5x17 et 35 eingertragen, Gutachten Stand 09/91.


    EDIT: Bezieht sich dein Prüfer eventuell auf das Ausstellungsdatum des Gutachtens? Ich habe das mit meinem Prüfer bei der Eintragung besprochen: Relevant für ihn war, dass der Umbau so auch schon vor 2001 möglich gewesen wäre. Trifft zu, die Felge gab es ja und es gibt die Möglichkeit der Einzehlabnahme (war bei mir sowieso der Fall, da das Gutachten nicht in Verbindung mit Fahrwerk und abweichender Bereifung gilt)
    Vielleicht einfach mal einen anderen Prüfer suchen...

  • Hallo jopo010,


    danke für deine Antwort - diese gibt Grund zur Hoffnung. Es sind tatsächlich die 7,5x 17 ET 35. Sorry, wenn ich blöd frage: DAI = Mercedes? Werde morgen mal den lokalen Händler anrufen.
    Frage an das Forum: Hat jemand von euch noch eine Kopie des Gutachtens, welches jopo010 hier erwähnt?


    viele Grüße


    Nokion

  • Hallo Nokion,
    sorry mein Fehler, mein Gutachten ist auch aus 2001, habe mich irgendwie vertan :(
    Rest gilt aber trotzdem...
    DAI=Mercedes, ja. Ich würde mir Belege suchen, dass es die Felge schon vor 2001 gab (kann nicht so schwer werden), Traglast ist im Gautachten aufgeführt, damit sollte es eigentlich keine Probleme bei Eintragung und H-Zulassung geben.

  • Ist halt wieder so ein Prüfer der nur Papierform kennt.
    Mein QP 2/87 hat mit Zender Schweller, 18 Zoll Intra Styling 2, Spurplatten, Tieferlegung ohne Probleme das H bekommen.


    Mein Abhehmer meinte nur er sehe die Fahrzeuge noch nicht als Oldtimer, aber gesetzlich stünde es zu und die Umbauten sind alle zeitgenößisch.
    Damit war die H-Abnahme erfolgreich beendet.

  • Hallo zusammen,


    Hier ein kurzes Update. Es hat endlich geklappt. Ich habe die Felgen an einer GTÜ Prüfstelle, welche auch Classic Partner ist, mit dem Gutachten eintragen können. Lediglich die Federwegsbegrenzer wollte der Prüfer eingebaut sehen. Jetzt nur noch kommende Woche zum Straßenverkehrsamt.


    Gruß


    Nokion

  • Hallo.


    Meine Prüfer hingegen wollten immer keine Federwegbegrenzer haben, und haben mir den Grund auch erklärt:


    Beim eInfedern des Rades und dann dem schnellen abfangen der Energie des FWB entstehen deutlich höhere Kräfte für Radaufhängung & Co, daher möchte er explizit keine FWB.



    Das Fahr und Federungsverhalten verschlechtert sich natürlich auch, weil bei Tieferlegung nur noch wenig Restfederweg übrig bleibt, und man dann auf den FWB umherhoppelt.




    Trotzdem haben wir in der Vergangenheit welche montiert, weil man die breiten Räder halt trotzdem haben wollte.




    Auch bei meiner aktuellen Baustelle werde ich nicht drumrumkommen, vorne FWB zu montieren, obwohl KF gezogen, ausgestellt und gebördelt sind, wenn ganz eingefedert wird streift es sonst an der KF Kante.




    Gruß