Blinker Dauerleuchten

  • Ohne Dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber was erhoffst Du Dir davon, außer dass Dein 124er wie eine Kirmesbude aussieht?


    Hier ein Auszug aus der StVZO § 51


    Zitat

    (1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.


    2x21W Dauerleuchten in grell-orange ist so illegal, dass Du damit jeden Verkehrspolizisten im 5km Umkreis anlockst.

  • Bitte mal die Forensuche benutzen, das Thema gibt's zu Hauf.


    Fassungen vom US Modell verbauen mit der passenden 2 Faden Birne, Kabelbaum ziehen und fertig.


    der zweite Faden leuchtet natürlich nur mit 5W und nicht mit 21W wie beim Blinker, das lockt auch keinen an...


    allerdings wie gesagt nicht erlaubt.


    Mit Kirmesbude weiss ich nicht was das damit zu haben soll, die US Modelle fahren alle damit rum, haben aber nicht das ganze Jahr Kirmes, keine Ahnung was so ein Kommentar soll.

  • Mit Kirmesbude weiss ich nicht was das damit zu haben soll, die US Modelle fahren alle damit rum, haben aber nicht das ganze Jahr Kirmes, keine Ahnung was so ein Kommentar soll.


    Das war vielleicht meinerseits etwas unglücklich formuliert, ich meinte damit lediglich die vom Themenersteller angefragte Variante, direkt die Blinkerlampen dauerhaft leuchten zu lassen, was sowohl rechtlich als auch meiner Meinung nach optisch völlig inakzeptabel ist. An den US-Blinkern hingegen habe ich nichts auszusetzen.