Auto von LKW verbogen - Teile (Türen) instandsetzen lasssen oder durch Original-Teile ersetzen?

  • Hallo W124-Freunde.
    könnt Ihr mir bei meiner Entscheidung helfen, ob ich meine durch einen LKW leicht ramponierten Türen instandsetzen lassen soll oder ob ich sie wie im Gutachten vorgesehen durch Neue von MB ersetzen lassen soll?


    Zwei Werkstätten raten mir zur Instandsetzung, da meine Türen rostfrei sind und selbst die jetzt noch bei MB lieferbaren Türen nicht die Qualität von meinen Türen hätten. Die Frage: Stimmt das?


    Da die Gegnerische Versicherung mich mit dem Zeitwert abspeisen will, soll ich (um in den Genuß der 130%-Regel zu kommen) die Reparatur wie im Gutachten aufgeführt machen lassen. Und dort steht: Türen wechseln. Jetzt bin ich hin und her gerissen. Ich bräuchte zumindest handfeste (gerichtsfeste) Argumente, wenn ich meine alten Türen behalten soll.
    Mein W124 ist ein 200 ohne "E", also mit elektron. Vergaser, mit der EZ 06.11.1989 und ist bis auf eine Stelle an der rechten Seitenwand, einem Steinschlag auf der Motorhaube und einem Kratzer auf dem Schiebedachdeckel praktisch rostfrei.
    Erwartungsfrohe Grüße
    Ingolf

  • es gäbe noch die Möglichkeit, auf Gutachterbasis mit der Versicherung abzurechnen, zwar sind die dann aus der Nummer raus, aber du bekommst Cash auf das Konto und die Reparatur ist dann deine Sache und du kannst machen was du dir vorstellst,
    wenn die Versicherung die Rechnung auf Basis einer MB-Reparatur macht, kommt finanziell mehr rüber als bei einer Instandsetzung


    allerdings kommt es auch auf die Beschädigung selbst an, also vom Karosserieklempner schnell einen Kostenvoanschlag holen, incl. Lack und vergleichen


    bei kleineren, selbst auzuführenden Reparaturen, ziehe ich immer die Regulierung auf Gutachterbasis vor


    Gruß
    Micha

  • Hi,


    wenn es nur die Türen betrifft, würde ich mir diese Türen beim Verwerter holen.
    Der Einbau ist ja kein Hexenwerk.
    Dann würde ich mir eine Reparaturbestätigung beim Gutachter holen.
    Dann wird auch noch die Ust. gezahlt.