• Moin.
    Bin die Tage geblitzt worden. War nur minimal zu schnell, allerdings angeblich nicht angeschnallt. War ich aber definitiv. Ich fahre den w124 als Coupe. Hab nun die Vermutung das anhand des Fotos davon ausgegangen wird, da der Gurt ja nicht von oben von der B Säule kommt, sondern auf Höhe der "Fensterbank". Schonmal jemand dasselbe Problem gehabt? Einspruch einlegen? Lohnt sich das?



    Danke!

  • Ist denn schon offizielle Post gekommen? Wenn ja würde ich nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Einfach mal dort anrufen und den Sachverhalt schildern, dann weiter entscheiden... :)



    Genau! So, und nicht anders!
    Ein Telefonat kann schon ne Menge klären...hab das selbst schon durch!

  • habe das auch schon erlebt, direkte Anschnallkontrolle von Straßenrand aus, als ich rausgeholt wurde, sagte man mir ich sei nicht angeschnallt, man sieht den Gurt einfach nicht im Vorbeifahren und auch auf "mobilen Fotofix" ist das nicht zu erkennen, wenn die Kamera mobil ist,steht sie sehr tief, meist nur in max. 1 m Höhe,
    man mußte sich direkt aus der Nähe überzeugen, denn auch aus 1 Meter Entfernung konnte der "blaue Mann" den Gurt nicht sofort erkennen
    bei Starkästen kann man den Gurt auf dem Foto meist erkennen, aber auch nicht immer


    also entweder, das beigefügte Antwortformular ausfüllen, oder anrufen, auf jeden Fall sofort etwas unternehmen, sonst wird es "ENG"

  • Bin die Tage geblitzt worden. War nur minimal zu schnell, allerdings angeblich nicht angeschnallt.


    Hey Frank.


    Wurdest du auf das nicht angeschnallt sein angesprochen ( angehalten worden ),oder gibt es nur das Beweisfoto für die Geschwindigkeit-Überschreitung ?


    Wenn es nur das Foto gibt,ob du angeschnallt bist oder nicht,wirst du auch nur für die Geschw.-Überschreitung belangt.


    Gruß Harry.



  • Hi Harry, das ist nicht korrekt.


    Es werden auch "Handyverstöße" geahndet, sowie das Verletzen der Anschnallpflicht - alles dann in Tateinheit.


    Das mit der Anschnallpflicht ist aber eher bei stationären Anlagen üblich, da sind die Kameras auf 2-3 m Höhe montiert und geben einen sehr guten Blick ins Wageninnere.

    _________________________________________________________________


    Alles rund um Instandsetzungs-, Wartungs- und Pflegearbeiten an meinen W124 gibts in meinem Weblink zu sehen.




    Es darf "geliked" und "gefolgt" werden :)

  • Habs ihm schon per PN geschrieben;


    Anrufen ist schön und gut, der Auswerter hat aber, wenn das Bußgeldverfahren einmal läuft, nicht die Entscheidungsgewalt dieses einzustellen.


    Daher ist es ratsam sowas schriftlich zu den Akten zu gereichen, da gehts dann seinen Weg.


    Geschwindigkeitsverstoß zugeben, Fahrereigenschaft einräumen...


    Dann die Situation mit ein paar Fotos nachzustellen. Also Gurtanlage fotografieren, angeschnallt fotografieren und dann die Kameraperspektive nachstellen.


    So ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Vorwurf in frühem Stadium fallen gelassen wird.

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  • Hi Harry, das ist nicht korrekt.


    Es werden auch "Handyverstöße" geahndet, sowie das Verletzen der Anschnallpflicht - alles dann in Tateinheit.


    Das mit der Anschnallpflicht ist aber eher bei stationären Anlagen üblich, da sind die Kameras auf 2-3 m Höhe montiert und geben einen sehr guten Blick ins Wageninnere.



    So ist es!
    Mich hat vor 2 Jahren, ne geringe Geschwindigkeitsüberschreitung inkl. Handy am Ohr (mobiler Blitzer) gute 100 Kracher gekostet!