Sind 195'er auf dieser Felge erlaubt?

  • Hallo. Auf meinem 200D sind eingetragene 7Jx15 H2 Felgen mit 205/65R15 Reifen Montiert. Laut Umschlüsselungstabelle darf man auf diesen Felgen als Mindestanforderung 195/65R15 fahren.
    In den Papieren steht allerdings:
    "205/65R15 92S a. Felge 7Jx15 H2, ET 35, Typ M 185 o.F Kennz. : KBA 42476 A ufl: Keine Schneeketten zul."


    Darf ich nun dennoch 195'er auf diese Felge ziehen, oder sind nur 205'er erlaubt?


    MfG Alex

  • Moin,
    erlaubt oder nicht erlaubt, interessiert VW, in dem Fall den TÜV und der Bundesregierung auch nicht.
    Wenn Du andere Reifengrössen als im Brief/Schein angegeben sind montierst, erlischt Deine Betriebserlaubnis!
    Es sei denn Du fährst einen Volkswagen. Der erfüllt Euro 4, im Schein steht Euro 5 und TÜV bekommt er trotzdem! IRONIE!!!


    Gruß
    Thorsten

  • Bevor ich einen neuen Threat eröffne, suche ich vorher generell erst Google auf. Dort konnte ich allerdings kein Ergebnis finden.


    Und ich weiß jetzt gar nicht was ihr da mit Zoll wollt? Auch der Wert?? Die Felge hat so und so 15 Zoll, und die bleiben ja gleich. Mir gehts es um die Breite der Reifen, und ob ich mich an die in dem Text


    ""205/65R15 92S a. Felge 7Jx15 H2, ET 35, Typ M 185 o.F Kennz. : KBA 42476 A ufl: Keine Schneeketten zul."" stehende Reifengröße halten muss, oder ob die nur als Referenz für die Papiere gilt, und ich auch für diese Felgengröße erlaubte 195'er Reifen verwenden kann. Genauso wie die ganzen erlaubten Reifengrößen bei Standartfelgen. Im alten Brief standen sie alle drin, im neuen nur eine. Deshalb darf man trotzdem verschiedene Fahren.


    Und ich werde mir ganz sicher kein Gutachten für 10-20 € besorgen nur damit ich weiß welche Reifengröße für genau diese Felge zugelassen sind. Dachte eben vielleicht hat da jemand ein wenig mehr Wissen darüber.

  • Laut MB-Freigabe, deren Räder-/Reifenkombinationen du natürlich fahren darfst, auch wenn sie in den Papieren nicht aufgeführt sind, ist eine 195er Reifenbreite klar zulässig. Allerdings bezieht sich das auf die dort aufgeführten Räder. Eigentlich musst du dich an die für dieses Rad eingetragene Bereifung halten. Üblicherweise gehört zu einem solchen Zubehörrad aber auch eine ABE, in der sicherlich auch eine 195er Größe steht. Dann darfst du die Größe auch ungeachtet der Fzg-Papiere fahren (ABE mitführen). Außer du hast eine Fahrwerkveränderung/Tieferlegung verbaut. Wenn ja, dann greift die ABE nicht und es gilt, was in den Papieren steht.

  • Ja der TÜV hat das Wissen und jetzt ENDE
    Tschö

    und noch einmal : WER soll das sehen ?
    Deine Worte vom 01.052012






    Dienstag, 1. Mai 2012, 14:39




    Hallo,


    den Unterschied zwischen den 6,5 und 7 Zoll MB Felgen sieht der TÜV Mann nicht...dazu müsste er die Dinger schon runterbauen.


    Gruss
    Ralf


  • Laut MB-Freigabe, deren Räder-/Reifenkombinationen du natürlich fahren darfst, auch wenn sie in den Papieren nicht aufgeführt sind, ist eine 195er Reifenbreite klar zulässig. Allerdings bezieht sich das auf die dort aufgeführten Räder. Eigentlich musst du dich an die für dieses Rad eingetragene Bereifung halten. Üblicherweise gehört zu einem solchen Zubehörrad aber auch eine ABE, in der sicherlich auch eine 195er Größe steht. Dann darfst du die Größe auch ungeachtet der Fzg-Papiere fahren (ABE mitführen). Außer du hast eine Fahrwerkveränderung/Tieferlegung verbaut. Wenn ja, dann greift die ABE nicht und es gilt, was in den Papieren steht.


    DANKESCHÖN. Genau so etwas wollte ich lesen :thumbup: Gibt doch kompetente Leute hier




  • Was soll das mit den zubörfelgen zu tun haben?


    Zubehör haben so gut wie immer 7 Zoll und haben immer eine ABE!


    Und wenn jemand zu geizig ist sich ne ABE zu besorgen oder zu faul ist im Netz zu recherchieren oder zu faul ist zum TÜV zu fahren, ja dann....... :patsch:



    ......und jetzt Wirts mir zu doof


    Tschö