richtig, Nebelscheinwerfer (NSW) interessieren den TÜV nicht weiter, da keine Pflicht.
so nicht richtig. nebelscheinwerfer sind keine pflicht, richtig, aber wenn NSW verbaut sind, sind sie teil der beleuchtung und müssen auch ordnungsgemäß funktionieren, oder sie werden als mangelhaft vermerkt. keine ahnung welchen status das mittlerweile hat, also ob gering oder erheblich, und ob sich nebelscheinwerfer überhaupt in punkto streuscheibe und reflektor unterscheiden, oder ob diese einfach nur anders eingestellt werden müsse. aber auch eine falsche einstellung der nebler kann einen mangel darstellen.
hatte selber das problem mit nem BMW gehabt und nach nem tipp des prüfers für die nachprüfung die dinger einfach an dem auto ausgebaut. war günstiger als ne reparatur... was nicht drin ist und auch nicht vorgeschrieben ist kann nicht bemängelt werden.
denke aber die nebler, bzw. die scheinwerfer sollten bei nem import das kleinste problem darstellen, da das doch ne plug-n-play sache ist...