Hallo zusammen,
Frage: würde gerne bei meinem 94er 320CE mit Airbag das Lenkrad tauschen gegen ein kleineres ohne Airbag.
Was muß ich alles beachten, geht das überhaupt trotz Beifahrer Airbag? Ist das Tüv Konform?
Gruß Ralph
Hallo zusammen,
Frage: würde gerne bei meinem 94er 320CE mit Airbag das Lenkrad tauschen gegen ein kleineres ohne Airbag.
Was muß ich alles beachten, geht das überhaupt trotz Beifahrer Airbag? Ist das Tüv Konform?
Gruß Ralph
Nein
Dann wäre es auch besser noch den Sicherheitsgurt auszubauen und das ABS abzuschalten. Schnell noch für die nächsten Wochen abgefahrene Sommerreifen
aufziehen und die Bremsen ölen.
Warum kein Sportline MIT Airbag??
wenn du es trotz allem drinhaben willst. musst du zum TÜV und mit einem gutachten den airbag austragen lassen. das ist mit unkosten verbunden, die nicht unerheblich sind. so hat man es mir unterbreitet. letzendlich ist diese sache es nicht wert. ein airbag kann dir unter umständen das leben retten, oder zumindest schwere verletzungen bei einem unfall verhüten. sei froh, dass du einen drinn hast.
Das war ne ganz normale Frage, mehr nicht.....
Warum kein Airbag??? ganz einfach gefällt mir nicht....
Ich weiß was Sicherheit bedeutet(bin Motorradfahrer), aber in diesem Fall ist mir die Optik wichtiger.
Gruß Ralph
Hallo Eddy,
dann werde ich mal beim Tüv durchleuten was die dazu meinen, danke für den Tipp
Gruß Ralph
wenn dir die optik so wichtig ist, dann verbau eine leder - holz aplikation mit AIRBAG. sieht auch sehr gut aus. kostet um die 380 €. dieses geld musste dir deine gesundheit wert sein. fahre selbst auch motorrad und nicht die langsamsten. trotz allem ist mir meine gesundheit tausend mal wichtiger.
schau dir mal unfälle ohne airbag an. dann sag ich nur, " gute nacht".
Es gibt sehr sehr schöne sportlenkräder MIT Airbag, ich würde auch lieber danach suchen. Macht einiges einfacher.
Auch wenn's keiner hier mag...
http://www.oldie-point.at/typo3temp/pics/9845ad0e6d.jpg
ohne den Airbag wäre ich vor 6 Wochen mindestens sehr schwer verletzt gewesen. Bilder sind hier im Forum....
Ungeachtet der Sicherheitsdiskussion, ging ja schließlich um die Möglichkeit:
Bau einfach beide Airbags aus. Woher soll der Prüfer denn wissen, dass welche drin waren.
Das spart dir dann das "Austragen".
Ungeachtet der Sicherheitsdiskussion, ging ja schließlich um die Möglichkeit:
Bau einfach beide Airbags aus. Woher soll der Prüfer denn wissen, dass welche drin waren.
Das spart dir dann das "Austragen".
Fahrerairbag = Serienaustattung
Die Frage ist ob man überhaupt ein Sackloses Lenkrad mit ABE für ein Auto bekommt wo ein Airbag Serie war.
Dann noch die Kontrollleuchte, Handschufach...
Bisschen viel Aufriss dafür das es hinterher doof aussieht.
Mfg
Arne
Serie? Im 124er? Da fahre ich wohl ein Afrika-Modell!
Selbst in meinem 94er Kombi sind beide Airbags als SA gelistet!
Serie? Im 124er? Da fahre ich wohl ein Afrika-Modell!
Selbst in meinem 94er Kombi sind beide Airbags als SA gelistet!
Ab 93 Serie auf der Fahrerseite.
Mfg
Arne
Ups! Mea Culpa! Zeihung! Steht bei mir trotzdem als SA 291 gelistet.
Dann muss man mit der Variante hoffen, dass es der Prüfer nicht weiß.
Ansonsten:
Zitat von VFZ 10./11. Sitzung § 19 ClearingstelleAlles anzeigen1. „Außer-Funktion-setzen“ des Airbags
Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.
Bei Gutachten im Sinne des § 19 (3) handelt es sich um Gutachten, die auch für Fahrzeugteile zum nachträglichen Einbau (z.B. Sonderlenkräder, Spoiler) erteilt werden. Das Verfahren ist in diesem Fall das gleiche, wie nach dem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen, für die ein entsprechendes Gutachten gefordert wird. Das heißt, grundsätzlich muß das „außer-Funktion-setzen“ des Airbags bei Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens durch den Sachveständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Überwachungsorganisation abgenommen werden.
Bei einem Negativgutachten handelt es sich um ein Gutachten eines technischen Dienstes in dem festgelegt wird, unter welchen Umständen das „außer-Funktion-setzen“ des Airbas keiner Abnahme bedarf, so daß die BE bestehen bleibt. In dem entsprechenden Negativgutachten ist in der Regel festgelegt, welche Herstellervorschriften beim „außer-Funkton-setzen“ beachtet werden müssen.
2. Ausbau eines Airbags
Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.
Dieser Stellungnahme der Clearingstelle liegen folgende Überlegungen zugrunde.
Der Airbag ist ein Bauteil eines Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben.
Eine Gefährdung tritt ein, so die Erläuterungen zum Beispielkatalog zu § 19 StVZO, wenn für die Verkehrssicherheit wesentlichen Eigenschaften und Merkmale eines Fahrzeugs, wie z.B: der Insassenschutz, so beeinflußt werden, daß das in den Bau- und Betriebsvorschriften festgelegte Niveau unterschritten wird. Der Komplettausbau kann also nicht zum Erlöschen der BE führen, denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein.
Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die BE zum Erlöschen.
Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des Lenkrades.
Haftungsrechtliche Folgen wurden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.
Die Fahrzeughersteller lassen Arbeiten an Airbagsystemen nur von den von ihnen autorisierten Fachwerkstätten zu. Eine Zusatzkennzeichnung mit dem Hinweis auf die Funktionsunfähigkeit wird ebenfalls gefordert.
Unabhängig vom Erlöschen der BE wird den Kunden empfohlen, in jedem Falle einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.
Ich habe auch mit dem Gedanken gespielt ein Lenkrad ohne Airbag zu verbauen. Ein schönes Nardi Lenkrad ist schon was feines. So, wie es der Kollege hier in den USA gemacht hat:
http://www.stanceworks.com/forums/showthread.php?t=70374
Ich war auch beim TÜV des wegen, aber da wollte/konnte mir auch niemand eine konkrete Aussage geben, ob die das eintragen oder nicht. Dann kam noch die Frage nach der Haltbarkeit des Airbags auf und danach haben alle dann nur noch gesehen. Bin auch bis jetzt nicht weiter gekommen damit...
Hallo zusammen,
erstmal danke für euere Mühe und Info`s......
scheint doch mehr Aufwand zu sein wie ich dachte, ist halt auch gewohnheit, fahre schon sehr lange mit 36er Lenkräder im Auto.
Gruß Ralph