Eintragung eines Fremdlenkrades

  • Hallo Gemeinde,


    ich habe von meinen Freunden ein Holzlenkrad geschenkt bekommen, das ja wohl vom TÜV eingetragen werden muss.
    Ist das eine Eintragung, die dann ausschließlich dieses Lenkrad zulässt oder auch wahlweise noch das Originale?
    Ich bin mir nämlich sicher, dass ich das Holzlenkrad im Wechsel mit dem serienmäßigen benutzen will.
    Gibt es also eine "sowohl-als-auch-Eintragung in den Brief und Schein?


    Beste Grüße
    Jean Jacot

  • nee is klar


    die grundsätzliche allgemeine betriebserlaubnis bleibt selbstverständlich bestehen :D


    und wieder austragen nee logisch :cursing:


    wenn ich also im winter zum tüv eier muß ich dann jetzt jedesmal meine 225 sommerreifen illegal da hingurken oder was :harry:


    na dem tüvfuzzi kann geholfen werden :phat: