Tieferlegung - H-Kennzeichen

  • Bei mir ist es zwar noch lang bis zum H-Kennzeichen, aber mal rein aus Interesse:
    Ich hab H&R Federn drin, allerdings erst seit 2010. Die Federn die verbaut wurden, waren aber NOS (New old Stock). Also Federn aus der Zeit, allersdings halt erst 2010 verbaut.
    Wie sieht das aus? Oder zum Beispeil mit den AMG Felgen die ich drauf habe (sind, soweit ich mit richtig erinnere von '88 oder '89)?



    Viele Grüsse,
    Christopher

  • wie Martin schon sagte,ein H-kennzeichen gibt es auch für fahrzeuge mit " Zeitgenössischem " Tuning...also alles was es zu der zeit im zubehörregal gab (nicht nur MB teile) darf und kann am wagen montiert sein,wie zB. kamei,AMG,zender,etc. teile wie stoßstangen,schweller,spoiler,etc. auch genauso wie sportauspuff und diverse tieferlegungskits,bzw. alufelgen ;)
    wenn man mal auf jung und oldtimertreffen war,dann hat man das auch alles schon gesehen und mit sicherheit gibts auch wieder auslegungsvarianten jedes einzelnen prüfers der es abnehmen soll ;)



    Harry

  • Haste Recht :thumbup:


    Alles was im Zeitraum der Herstellung des Fahrzeugs war darf moniert werden... sagen nich mal was wenns 5 Jahre später wäre...


    Bekommst auch H wenn du beispielsweise keine Originalen Alufelgen oben hast... Hauptsache die herstelllungjahre passen so ungefähr und Gut oder unschlagbar ist


    wenn du ne ABE hast wo das Fahrzeug drinsteht welches H bekommen soll....

  • Also ich habe einmal von einen Gutachter gehört, dass Teile, wie Tieferlegung und Alufelgen, die dem damaligen Desing entsprechen, und innerhalb der ersten 10 Jahre verbaut wurden, genemigungsfähig sind, sofern Sie dem Typ entsprechen. D.h. kürzere Federn, aber kein komplett anderes Sportfahrwerk, und Alufelgen, können auch als Originalzustand gelten. Aber nur, wenn Sie in den ersten 10 Jahren auch im Schein eingetragen worden sind. Heute die Teile kaufen und eintragen lassen, auch wenn es gebrauchte Teile aus dem Jahr sind, ist nicht richtig. Das Datum der Eintragung ist wichtig.


    Eine Frittentheke an einer W124 Limosine zb ist grundsätzlich nicht genehmigungs fähig, Aber auch hier gibt es ausnahmen. Wenn zb damals ein Komplettumbau gemacht wurde, der eigentlich schon einem neuen Auto entpricht, also dann kein w124 mehr ist. Dann gilt aber das Umbaujahr, als das neue Baujahr.


    So habe ich es von einem Tüv Prüfer



    Gruß Jogi

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    Es gibt nichts schöneres, als einem Dummkopf beim schweigen zu zu hören.


    Ok Ok, ich sag ja schon nichts mehr.

  • Hi!


    Bau den Kram ein, leg das originale Geraffel in den Keller und erfreue Dich noch 6 Jahre daran. Dann versuchst Du ihn so durch die H-Abnahme zu bekommen. Wenn es nicht klappt, dann kommt halt das alte Fahrwerk wieder rein. Zumindest erstmal für die Abnahme. :D


    Wenn Du es mit der Tieferlegung nicht übertreibst und ihn nur ganz dezent auf den Bauch legst, könnte das klappen.


  • So wie du es schreibst kenn ich das auch nur.

  • Das mit den 10 Jahren kann man aber doch nirgends ablesen im Schein...oder?


    Hab den einfachen Beweis dass es geht.... Hab bei meinem 123er BJ 79 vor Zwei Jahren Felgen der Firma BINNO eintragen lassen und durfte mein H-Kennzeichen ohne Probleme behalten. Der Tüver sagte nur solang ich ihm Teile bringe die im Gutachten w123 stehen haben trägt er mir alles ein ohne mir das H zu nehmen. Das Teil sollte halt vom Herstellungsjahr im Zeitraum des Fahrzeugs sein.... Bei meinen stand glaub ich 91 oder 89 drin...


    Also ich hab noch ein paar Sätze Felgen daheim und auch welche wo der w123 und der /8 im Gutachten stehn...


    Liebe Grüße

  • Damit könntest du gar net so falsch liegen.



    Gruß Jogi

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