Reifen Felgen Kombi eintragen lassen oder nicht?

  • Hallo Zusammen


    Ich hab das Forum schon durchforstet aber keinen passenden Beitrag dazu gefunden.


    Habe mein E200er Cabrio BJ 01/95 mit der Bereifung 205/60/15 und den Felgen 7Jx15 ET41 gekauft. Jetzt beim genauen betrachten meines Fahrzeugscheines stehen da aber 195/65/15 drin . Lt Mercedes Serviceinfo sind das Felgen 6 1/2 x15 ET 48 o.49.
    Laut der Serviceinfo ist die Reifenkombi 205/60/15 mit den Felgen 7Jx15 ET41 auch erlaubt. (siehe PDF im Anhang)


    Nun die Frage: Muss ich die Reifenfelgenkombi auch beim TÜV in den Fahrzeugschein eintragen lassen oder reicht es wenn ich die Serviceinfo im Fahrzeug mitführe und bei ein Polizeikontrolle oder beim TÜV vorlege? Wäre echter Mist wenn ich mir deshalb einen Strafzettel und Punkte einfangen würde, bzw die Betriebserlaubnis erlöschen würde.
    Gruß Thomas

  • Ich würde den TÜV-er mal sicherheitshalber fragen.
    M. E. sollte eine Eintragung jedoch nicht notwendig sein, da es sich doch offensichtlich um eine vom Hersteller freigegebene Rad-/Reifen-Kombi handelt und diese Felgen sehr warscheinlich so schon von Werk ab auf dem Fahrzeug waren.

  • Super und Danke für die schnelle Antwort. Ich denke ein Kopie der Radfreigabe im Fahrzeug bei Polizeikontrollen ist da evtl. von Vorteil. Die schauen da in erster Linie in den Fahrzeugschein. Wenn da was anderes drin steht ist es schon etwas blöd. Und jede Reifenfahrzeugkombi für alle Autos der Welt kennen die Jungs mit dem Blaulicht ja auch nicht.
    Gruß Thomas